Gebäudeeinmessungen gemäß Hessischem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Das Liegenschaftskataster dient u.a. als Planungsgrundlage für unterschiedliche Vorhaben.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Eigentümer verpflichtet, Neubauten und Änderungen an Bestandsgebäuden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen. Eine Bauabsteckung nach HBO ersetzt diese Einmessung nicht.

Wir übernehmen diese Leistung gerne für Sie, so dass Sie sich um nichts weiter zu kümmern brauchen.