Liegenschaftsplan

Der Liegenschaftsplan ist gemäß der Bauvorlagenverordnung ein Bestandteil des Bauantrags (gilt u.a. in Hessen und Baden-Würtemberg). Hierbei werden die Geländehöhen, die First- und Traufhöhen bereits bestehender Nachbargebäude sowie die Höhen der Kanaldeckel und Kanalsohlen erfasst. Neben der baurechtlichen Notwendigkeit stellt diese Höhenaufnahme eine Grundlage für die weitere Projektplanung dar.

Vervollständigt wird der Liegenschaftsplan noch um einen sog. Ortsvergleich sowie die Eintragung des geplanten Vorhabens.